Viele Immobilienverkäufe weichen vom „Standard“ ab, d. h. Verkäufer oder Käufer sind beispielsweise Institutionen, Gemeinden oder gerichtliche Vertreter. Die Abwicklung solcher Kaufverträge bedarf immer einiger Besonderheiten, die es für beide Vertragsparteien zu berücksichtigen gilt. Wir blicken auf langjährige Erfahrung und Zusammenarbeit mit Nachlassverwaltern, Insolvenzverwaltern, Erbbaurechtsgebern etc. zurück und bringen auch Ihr Anliegen zum sicheren Kaufvertrag.
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